Geltungsbereich
• Die Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen der Zimmer EDV
GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nur an, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
• Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter
Art handelt.
• Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
Angebot und Vertragsabschluss
• Die Angebote der Zimmer EDV GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.
• Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Es steht der
Zimmer EDV GmbH frei, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zuzusenden.
Zahlungsbedingungen und Preise
• Die vereinbarten Preise in Euro verstehen sich ab Geschäftssitz
der Zimmer EDV GmbH. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich
bestätigt werden.
• Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Zimmer
EDV GmbH.
• Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Zimmer EDV GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mind. 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
• Im Verzugsfalle ist die Zimmer EDV GmbH berechtigt, weitere Lieferungen
und Leistungen zurückzuhalten.
• Die Zimmer EDV GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
• Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach
oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Zimmer
EDV GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
• Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Zimmer EDV GmbH ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
• Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer.
Lieferung und Versand
• Die von der Zimmer EDV GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
• Die Zimmer EDV GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
• Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist die Zimmer EDV GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
• Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien
Ermessen der Zimmer EDV GmbH liegen.
• Der Kunde ist verpflichtet, eine Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung
auf offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der
Ware durchzuführen und erkannte Mängel unverzüglich schriftlich
der Zimmer EDV GmbH mitzuteilen. Geht die Zimmer EDV GmbH aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihren Ansprüche gegenüber der Versicherung oder
dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten,
die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht mit der Absendung
der Ware auf den Kunden über.
• Die Zimmer EDV GmbH kann Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr
bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen. Die Rechte und Pflichten
aus den Vertragsbeziehungen der Vertragspartner bleiben hiervon unberührt.
Eigentumsvorbehalt
• Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen der Zimmer EDV
GmbH aus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt das Eigentum an dem Liefergegenstand
bei ihr.
• Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist,
ist er verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und die Zimmer EDV
GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für
den der Zimmer EDV GmbH entstandenen Ausfall.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt
stets namens und im Auftrag für die Zimmer EDV GmbH. In diesem Fall setzt
sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten
Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Zimmer EDV GmbH nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt sie das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen
bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass
die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass
der Kunde der Zimmer EDV GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt
und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Zimmer
EDV GmbH verwahrt.
• Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf resultierende Forderung
gegen den Erwerber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache an die Zimmer
EDV GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung
der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Zimmer
EDV GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sie
wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
• Die Zimmer EDV GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen
nicht nur kurzfristig um mehr als 20 % übersteigt.
• Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Zimmer
EDV GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-,
Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und ihr auf Anforderung eine solche
Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des
Kunden als an die Firma abgetreten.
Mängelansprüche
• Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Mängelansprüche verjähren nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach
Lieferung des Liefergegenstandes bzw. falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher
handelt nach 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde nur in Anspruch
nehmen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Kaufleute
gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend.
• Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände,
bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der
Kunde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen, so kann der Kunde keine
Ansprüche aus diesem Mangel geltend machen.
• Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware zu der
Zeit, zu der die Gefahr auf den Kunden übergeht mit einem Fehler behaftet
sein oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist die Zimmer EDV GmbH zur
Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
Stellt der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel
und schlägt diese Beseitigung fehl, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt
vom Kaufvertrag oder angemessene Minderung des vereinbarten Kaufpreises. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
• Die Zimmer EDV GmbH kann die Vergütung eines Aufwandes verlangen,
soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn sie nachweist,
dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat.
• Keine Mängelansprüche des Kunden bestehen dann, wenn:
- Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen
werden.
- Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung
durch den Käufer oder Dritte an der Ware auftreten.
- Der Liefergegenstand auf Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel
auf diese Vorgaben zurückzuführen ist.
- Von der Gewährleistung sind auch die Waren ausgeschlossen, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen (Toner, Tintenpatronen, CD-Rohlinge,
DVD-Rohlinge,
Disketten, Magnetbänder etc.) oder mit einem Haltbarkeitsdatum versehen
sind, welches abgelaufen ist.
• Im Falle einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig,
insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der
Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung
auf den Kaufpreis.
Haftung
• Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – sind ausgeschlossen.
• Hiervon ausgenommen sind:
a) Schäden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
b) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
c) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, wobei die Pflichtverletzung des
Auftragnehmers der der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleichsteht.
d) Schadensersatz wegen Unmöglichkeit, sofern der Auftragnehmer das Leistungshindernis
kannte oder die Unkenntnis zu vertreten hat.
• Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.
• Soweit die Schadensersatzhaftung insgesamt ausgeschlossen und eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
der Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Zimmer EDV GmbH.
Herstellergarantie
• Wird vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie
für den Kunden gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen
ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie
kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die Gewährleistung
bleibt hiervon unberührt.
Datensicherung
• Der Kunde ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten
Daten durch Überspielung auf einen externen Datenträger verpflichtet.
Insbesondere gilt dies im Falle einer Reklamation und einer daraus notwendigen
Reparatur.
Datenschutz
• Die Zimmer EDV GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim
zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner
aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des
jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
• Erfüllungsort ist Reutlingen.
• Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Reutlingen als
Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
• Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Schlussbestimmungen
• Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr sind sie
so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
• Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen
• Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der
Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung
gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Pliezhausen im Oktober 2007
Sie können
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